Von 19.3.2021–26.6.2021 findet das Jahr der Familie statt – ausgerufen von Papst Franziskus. In diesem Jahr soll den Familien besondere pastorale Aufmerksamkeit gewidmet werden: ihrer Berufung; ihren unterschiedlichen Situationen, ihrer Unterstützung in allen Phasen der Beziehung, dem Zusammenhalt der Generationen und ihrer Wertschätzung in den christlichen Gemeinschaften.
sind laut Definition "insbesondere geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen"
derzeit nicht möglich
Sitzplan/Sitzplätze
diese Information kann man vormerken, sobald es wieder aktuell wird
Bei besonderen Gottesdiensten ist verpflichtend eine Dokumentation der Sitzplatzordnung (Wer saß wo?) anzufertigen.
„Zugewiesen“ heißt: Jede Person hat einen eindeutig erkennbaren Sitzplatz. Dieser muss nicht vorab (etwa via Ticket) zugewiesen werden. Eine Platzvergabe gekennzeichneter Sitzplätze kann durch ein Begrüßungsteam beim Eintreffen der Teilnehmenden erfolgen.
„Gekennzeichnet“ heißt: Der Sitzplatz muss durch Kennzeichnung eindeutig erkennbar sein (Stuhlnummerierung oder auf Bankreihen klare Kennzeichnung, wo der Sitzplatz ist). Entscheidend ist, dass alle Teilnehmenden wissen, wo sie zu sitzen haben.
Vorschläge zur Erstellung eines Sitzplans
Variante 1: Nummerierte Post-its kleben auf dem jeweiligen Platz. Die Teilnehmer/innen werden gebeten, ihren Namen und ihre Telefonnummer auf dem Post-it zu vermerken und das Post-it kleben zu lassen. Danach werden die beschriebenen Post-its eingesammelt und aufbewahrt. Anhand eines allgemeinen Sitzplans (der die Nummern der Sitzplätze beinhaltet) ist nachvollziehbar, wer wo gesessen ist.
Variante 2: Es gibt für den Raum einen fixen Sitzplan, in dem die angemeldeten Personen eingetragen werden.
Variante 3: Teilnehmer geben einen mitgebrachten Zettel mit Namen und Telefonnummer ab; der genaue Sitzplatz ist zu ergänzen.
Flohmärkte/Ostermärkte/Pfingstmärkte
können im Freien stattfinden (2m Abstand; FFP2-Schutzmasken)
Kinder- und Jugendarbeit
in der "Ostregion" derzeit keine Treffen
ansonsten Treffen unter strengen Auflagen möglich
in Räumen: max. 10 Personen unter 18 Jahren plus 2 Begleiter, plus organisatorisches Personal
Personen wurden (48 Stunden zuvor) negativ getestet
Präventionskonzept verpflichtend
Online-Gruppen über Internet (Skype, Zoom, MS-Teams, WhatsApp, Discord, ...) empfehlenswert
Nach bisherigem Erkenntnisstand geht das größte Infektionsrisiko von Tröpfchen und kontaminierter Atemluft (Aerosole) aus, ein erhöhter Ausstoß findet etwa beim Sprechen, Singen oder körperlicher Betätigung statt.
Begrenzungen von Teilnehmerzahlen sollen vermeiden, dass im Falle einer Infektion sich das Virus weiter ausbreitet.
Bei Corona-Verdachtsfall
1. Grundsätzliches
Ruhe bewahren
Von einem Verdachtsfall spricht man, wenn eine Testung durch die Gesundheitsbehörde angeordnet bzw. durchgeführt wird (unabhängig davon, ob Krankheitssymptome gegeben sind oder nicht).
Die Frist von 10 Tagen begründet sich mit der Inkubationszeit einer Infektion.
Die Zuständigkeit für die Verhängung einer Quarantäne und für die Anordnung einer Covid-19-Testung liegt ausschließlich bei der Behörde.
Das Ergebnis einer Covid-19-Testung sollte innerhalb von 48 Stunden vorliegen. Falls dies nicht der Fall ist, empfehlen wir dem/der Getesteten, bei der Behörde mehrfach aktiv nachzufragen.
Zum Datenschutz: Medizinische Diagnosen zählen zu besonders sensiblen Daten.
Dem berechtigten Interesse des/der Dienstnehmer/s/in auf Schutz der Privatsphäre steht in der gegenwärtigen Situation das berechtigte Interesse nach Schutz von Kolleg/inn/en und der Verhinderung der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie gegenüber.
Bevor kommuniziert wird, ist die Zustimmung der vermeintlich oder tatsächlich an Covid-19 erkrankten Person einzuholen.
Die Kommunikation hat anonymisiert (ohne Namensnennung) zu erfolgen.
2. in einer Gruppe mit teilweise namentlich nicht bekannten TeilnehmerInnen (z.B. Gottesdienst)
Im Verdachtsfall:
Wir empfehlen, nichts weiter zu sagen, weil die Kommunikationskanäle und die Zielgruppe unklar sind und damit die Gefahr einer unkontrollierbaren Informationsweitergabe bis hin zu Falschmeldung und dann Panik besteht.
Bei Erkrankung:
Die Schritte der Behörde sind abzuwarten. Dem/der für diese Veranstaltung Verantwortlichen wird dringend angeraten, die Behörde (Tel.: 1450 - Geduld!) zu kontaktieren, um die weitere Vorgangsweise abzustimmen.
3. Gruppe definiert (mit namentlich bekannten TeilnehmerInnen)
Sowohl im Verdachtsfall als auch im Falle der Erkrankung sind die Kontaktpersonen zu informieren. Auch das Testergebnis ist unmittelbar weiterzugeben.