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Hinweise – Texte – Anregungen
Inhalt:

Wohlbefinden

 

Welche Faktoren sind wichtig, damit ein Mensch zufrieden ist, damit er sich wohl fühlt?

 

Ausgangspunkt sind in diesem Beitrag die Fragen:

Welche Ressourcen hat ein Mensch? Welche Ressourcen gewinnt er, wenn er in ein soziales Netzwerk (Gemeinde, Gemeinschaft) Zugang findet? Und wie gelingt das?

Dabei geht es – nach Pierre Bourdieu – um ökonomische, kulturelle und soziale Ressourcen (= „Kapital“) sowie um deren Nutzung – nach Amartya Sen.

 

 

Ressourcen 

 

Ökonomische Ressourcen:

Dazu gehören alle Formen materiellen Besitzes in dem Sinn, das dieses Eigentum in Geldwert berechnet werden kann. Dieses Kapital ist auch eine Voraussetzung um Zugang zu anderen Ressourcen zu finden, d.h. zu kulturellen Angeboten oder zur Teilnahme an sozialen Netzwerken.

 

Kulturelle Ressourcen:

Dazu gehört alles, das mit Bildung zu tun hat wie Erziehung, Wissen, Fähigkeiten, Haltungen, Sprachweisen. Dies bleibt immer von jenem sozialen Umfeld geprägt, in dem man dies angeeignet hat.

 

Soziale Ressourcen:

Das sind Kontakte, Beziehungen, Netzwerke, Zugehörigkeiten. In diese muss man freilich „investieren“, damit man einmal davon auch „profitieren“ kann. Eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Ethnie oder Religion, ein Verbundenheit durch gemeinsame Interessen helfen, soziales Kapital zu erschließen.

 

 

Verwirklichung ermöglicht Wohlbefinden

 

Verwirklichungschancen:

Ressourcen bieten Möglichkeiten. Entscheidend für ein Wohlbefinden bzw. eine Zufriedenheit, ist jedoch, inwieweit man diese tatsächlich anwenden kann; d.h. welche Handlungsspielräume man hat und nützen kann.

Damit können Menschen bei gleicher Ausgangslage von Ressourcen höchst unterschiedlich „zufrieden“ sein, und zwar je nachdem, inwieweit sie ihre grundsätzlichen Möglichkeiten in ihrem Sinn verwirklichen können.

Und es gibt individuelle Dispositionen, die hier wesentlich sind: Alter, Gesundheit, Herkunft, Bedürfnisse, persönliche Präferenzen usw.

Es sind die Handlungsspielräume und deren Nutzung, die über das Maß des Wohlbefindens entscheiden.

 

Denn es geht darum, die Ressourcen verwerten zu können. Dies ist sowohl von individuellen als auch von sozialen Umständen (gesellschaftlichen Rahmenbedingungen) abhängig. Die Verschiedenheit der Menschen bedingt daher, dass dieselben Rahmenbedingungen höchst unterschiedlich aufgefasst werden können. Die vorhandenen Handlungsspielräume steigern das Wohlbefinden nur, wenn diese vom einzelnen selbst als bereichernd empfunden werden.

 

 

Beispiel Migrantengemeinde

 

(Dies gilt im Folgenden für jedes soziale Netzwerk, in das jemand Zugang sucht und findet)

 

Individuelle Voraussetzungen:

Jemand muss in eine Gemeinschaft, Gruppe, Gesellschaft, in ein soziales Netzwerk hineinkommen wollen. Das braucht Sozialkompetenz, Kompromissbereitschaft und den Willen, in dieses Hineinkommen Zeit und Arbeit zu investieren.

 

Voraussetzungen der Community:

Hier braucht es eine Person, die quasi als „Türöffner“ auf Menschen zugeht, sie anspricht, sie einlädt, einweist und weiter vermittelt. Sodann braucht es ein Gemeinschaftsleben, an dem man sich beteiligen kann. Dieses wiederum benötigt Freiwillige, die sich dafür einsetzen.

 

Ersthilfe durch die Community

Die Community bietet in gewisser Weise einen „geschützten Raum“ – mglw. im Gegensatz zur Gesamtgesellschaft:

Eine verständliche Sprache und bekannte kulturelle Gegebenheiten stehen einer tw. unverständlichen Sprache und unverständlichen kulturellen Gepflogenheiten gegenüber.

In der Community findet man Anerkennung und man kann das mitgebrachte Kulturkapital verwenden; demgegenüber kann eine Gesamtgesellschaft mit diesem Kulturwissen oft nichts anfangen und man begegnet zudem Vorurteilen und Diskriminierungen.

 

 

Gewinne durch die Community:

Ökonomisch: Communitys sind organisiert und werden zumeist personell und finanziell unterstützt (etwa durch die Kirche, durch öffentliche Stellen, durch einzelne Wohltäter). Sie vermitteln Zugang zu Dienstleistungen und Angeboten innerhalb der Community.

Kulturell: Communitys haben (religiöse) Bildungsangebote und ermöglichen persönliches Engagement. Zudem vermittelt die kulturelle Vertrautheit ggf. eine Art Heimatgefühl und stäkrt das Selbstwertgefühl. Die Art und Weise der Religionsausübung, so wie man es gewohnt war (ist), spielt dafür eine große Rolle.

Sozial: Communitys ermöglichen Kontakte und man begegnet Persenen, die einem in verschiedensten Bereichen weiterhelfen.

 

Besonders die sozialen Gewinne können sich umfassend auswirken.

Ökonomisch: Man kann sich mit anderen vernetzen, persönliche Hilfe erfahren (und geben).

Sozial: Der Zugang zu einem sozialen Netz verhilft zu „überbrückenden“ sozialen Kontakten, d.h. man kann mit Menschen zumindest reden, auch wenn man erst später (hier oder anderswo) Freunde findet.

Kulturell: Durch andere erschließen sich migrationsrelevantes Wissen und interkulturelle Kompetenzen.

All dies zusammen führt zu psychosozialen Profiten, d.h. zu einem Art Geborgenheitsgefühl; man erfährt Wertschätzung, Schutz und emotionale Unterstützung; man beginnt, sich „sicher“ zu fühlen.

 

Die Erweiterung all dieser Ressourcen ermöglicht auch größere persönliche Handlungsspielräume, die genützt werden können. Und dies wiederum führt zu mehr Wohlbefinden / Zufriedenheit.

 

 

Quelle: nach Simon Foppa, Katholische Migrantengemeinden. Wie sie Ressourcen mobilisieren und Handlungsspielräume schaffe. Eine empirische Studie anhand zweier englischsprachiger Communitys (Edition SPI) St. Gallen 2015.

ausgewählte Links

  • diözesane Umweltbeauftragte in Österreich: www.schoepfung.at
  • Arbeitsgemeinschaft Schöpfungsverantwortung: www.argeschoepfung.at
  • Argus – die Radlobby: www.argus.at
  • Attac („Globalisierung braucht Gestaltung“): www.attac.at
  • Biobauern Österreichs: www.ernte.at
  • Ethisch-ökologische Geldveranlagung: www.gruenesgeld.at
  • Europäisches Christliches Umweltnetzwerk: www.ecen.org
  • Forum Umweltbildung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft: www.umweltbildung.at
  • Global 2000: www.global2000.at
  • Greenpeace: www.greenpeace.at
  • Jugendumweltnetzwerk der Katholischen Jugend: www.jugendumweltnetzwerk.at
  • Klimabündnis Österreich: www.klimabuendnis.at
  • Klimaseite (Energie, Mobilität, Bauen…) des öst. Ministeriums: www.klimaaktiv.at
  • Lebensministerium: „Bewusst kaufen – bewusst leben“: www.nachhaltigewochen.at
  • Naturenergie: www.aae.at
  • Netzwerk für (umweltbewusstes) Mobilitätsmanagement: www.ne-mo.at
  • Ökologische Konsumenteninformation: www.oekoweb.at
  • Ökonomische, ökologische, soziale Aspekte nachhaltigen Wirtschaftens (Wirtschaftsuniversität Wien): www.sustainability.at
  • Ökosoziales Forum und Global Marshal Plan: www.oekosoziales-forum.at
  • Österreichisches Ökologie-Institut: www.ecology.at
  • Schulprojekt Pilgrim: www.pilgrim.at
  • SOL – Menschen für Solidarität, Ökologie und Lebensstil: www.nachhaltig.at
  • Tageszeitung für Erneuerbare Energie und Nachhaltigkeit: www.oekonews.at
  • Verkehrsclub Österreich („Mobilität mit Zukunft“): www.vcoe.at
  • Wöchentliche Nachrichten, Projekte, Veranstaltungstipps und Websites: www.nachhaltigkeit.at
  • World Wildlife Fund: www.wwf.at

Persönliche Hervorhebungen - Reflexionen - Anmerkungen

Walter Krieger, Wien

 

1. Kirche als Volk Gottes
Dies ist der theologische Grundansatz für die Anwendung von c. 517 § 2 CIC. Er ermöglicht eine intensivere Beteiligung von Laien auch in der Übernahme von Verantwortung für Kirche vor Ort.
Die Beschreibung "Kirche als Volk Gottes" betont die Zusammengehörigkeit, die Mitverantwortung aller Getauften für das Leben und die Sendung der Kirche. Letztlich ist es Gott, der diesem Volk und jedem einzelnen darin zu einem bestimmten Auftrag, zu einem Dienst in der gemeinsamen Mission ruft.
In der Diskussion soll weder "Laie" noch "Priester" ideologisierend gesehen werden. Alle Ämter / Beauftragungen sollen ein Dienst in Liebe an der Freude der Menschen sein.

2. Pfarre ist nicht gleich Pfarre
Weltweit gibt es große Unterschiede in Größe, Tradition, Verbindung mit kultureller und örtlicher Identität. Auch die Rolle einer Pfarre als kirchlicher Ort in Zusammenhang mit anderen kirchlichen Orten (Schule, Sozialarbeit, Krankenhäuser, Verbände usw. ist weltweit sehr unterschiedlich. Trotzdem gibt es gemeinsame Grundaufgaben für alle Pfarren. Vor allem geht es am Ort immer um Beziehung, Kommunikation, Zusammenarbeit.
Canon 515 § 1 CIC: "Die Pfarrei ist eine bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen, die in einer Teilkirche auf Dauer errichtet ist und deren Seelsorge unter der Autorität des Diözesanbischofs einem Pfarrer als ihrem eigenen Hirten anvertraut wird."

3. Pfarre als Gemeinschaft von Gemeinden
Diese Beschreibung ist grundsätzlich offen, wie groß eine Pfarre ist; in welcher Weise "Gemeinden" konstruiert sind; wie die Koordination bzw. Leitung bzw. "Animation" aussieht; welche Ämter es darin sinnvollerweise gibt; welche Organisations- und Sozialformen hier präsent sind. Es geht um die cura animarum, um das Heil der Seelen. Strukturen sind Hilfsmittel.

4. Die Bedeutung der Formulierungen im Canon 517 § 2 CIC
"Wo die Umstände es erfordern..." In der Diskussion während dieser Tagung wurde immer wieder betont, die Anwendung des c. 517 § 2 CIC sollte "temporär" sein. Damit sollte/ könnte gemeint sein, dass die Beteiligten "auf Zeit" beauftragt werden. Für die betroffene Pfarre / Gemeinde kann möglicherweise keine zeitliche Begrenzung vorhergesehen werden, damit die Entwicklung von Katholiken- und Priesterzahlen und deren Konsequenzen für jeden einzelnen Ort nicht unbedingt absehbar sind.
C. 517 § 2 CIC soll in einer "Notsituation" angewendet werden. Aber was unter "Not" zu verstehen ist, ist relativ. Je nachdem, was man gewohnt ist, was historisch gewachsen ist, aber sich nun in Richtung Mangel verändert.
Hinzuweisen ist auf die Verbindung mit dem "Recht der Gläubigen auf Seelsorge", dem entsprochen werden soll.

5. Die Entwicklung des kirchlichen Rechts
- Was sind Grundprinzipien? Wie weit ist die Entwicklung der kirchlichen Rechts auch kirchenpolitisch bestimmt? Sollte es vermehrt partikularrechtliche Entwicklungen geben?
- "Das Recht folgt dem Leben." So wird die Entstehungsgeschichte c. 517 § 2 CIC erklärt. Das kann nun auch für zukünftige Entwicklungen gelten. Wenn c. 517 § 2 CIC im Codex von 1983 neu ist, mag er ja ein erster Ansatzpunkt für weitere Entwicklungen in diese Richtung sein. Denn die Zukunft des im c. 517 § 2 CIC genannten "Priestermangels" wird bei uns womöglich sehr lange aktuell bleiben - und sich verstärken.
- Es geht um das Heil der Seelen, um die "cura animarum", um die cura pastoralis. Wenn dies jedoch ein Grundsatz ist, sind alle Einzelbestimmungen und übrigen Canones auf diesen Grundsatz zurückzuführen und müssen ihm quasi "dienen" bzw. mit ihm im Einklang stehen. Sie dürften dies nicht durch andere (sekundäre) Argumente behindern.
- Das Recht bildet einen Rahmen, der zumeist die Schwächeren oder eben ein "Gut" schützt. Es ist nicht um seiner selbst willen da. Es geht wohl um die Einhaltung einer Ordnung, aber es wäre fatal, diese Einhaltung der Ordnung nur in normierten Formen akzeptieren zu wollen. Es ist eine Stärke des Rechts auch auf Ausnahmesituationen einzugehen bzw. für deren Lösungen Raum zu lassen. Freilich bleibt dann die Spannung bestehen zwischen einer "Ausnahme" und dem Übergang in eine quasi "Normalsituation", was so nicht vorgesehen ist.
- Ordnungen, Regelungen u.ä. sind heute noch viel mehr als früher bei ihrer Durchsetzung von der Zustimmung der Betroffenen abhängig, wenn man dies nicht auf gewaltsame Art erreichen will. Es braucht also vernünftige Argumente, Verständlichkeit, Einsicht, Dialog, ein Miteinander.

6. Letztlich kommt es zumeist auf die handelnden Personen an. Wo man vor Ort gut zusammenkommt, geht es gut (auch ohne "Ordnung", die alles bis ins Letzte regelt). Wo man nicht zusammenkommt, "wo die Chemie nicht stimmt", kann keine "Regelung" helfen (höchstens bei einer Konfliktlösung).
Es geht also wesentlich um menschliche Qualitäten der beteiligten Personen: um Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit. Es geht um professionelle Kompetenzen: darum nicht zu sagen, "ich bin der nette XY", sondern "wir haben eine gemeinsame Mission". Es geht auch um spirituelle Kompetenzen. Eine Entfaltung und Anbindung der Spiritualität der Ämter im sinn des II. Vaticanums ist unerlässlich und vielleicht noch intensiver zu entwickeln.

Partikularrechtliche Umsetzung des c. 517 § 2 CIC in deutschsprachigen Bistümern

Thomas Schüller, Münster (aus dem Referat)

 

1. C. 517 § 2 ist erstmals neu im CIC 1983: es geht um die Wahrnehmung und Sicherung von Seelsorge, nicht um Leitung. Beweggründe waren: Es soll feste Ansprechpartner vor Ort für die Seelsorge geben; es soll einen gewissen Respekt vor historisch gewachsenen und lebensfähigen Strukturen geben, die momentan in der Krise sind; und es geht um eine Förderung der Pfarren gemäß dem 2. Vatikanum.
Derzeit geht die Anwendung von c. 517 § 2 CIC zurück Es wird mehr die Zusammenlegung von Pfarren bzw. Kooperationen gefördert.

2. C. 517 § 2 CIC ist eine komplexe Norm. Er verdankt sich den positiven Erfahrungen in Südamerika ("das Recht folgte dem Leben"). Die Diskussion um ihn wird problematisch, wenn andere Themen hereingebracht werden, etwa der Zusammenhang zwischen Gemeindeleitung und Eucharistievorsitz, das Thema der Änderung von Zulassungsbedingungen, eine Anfrage an die Zukunftsfähigkeit der Pfarren in ihrer derzeitigen Struktur überhaupt.
Der Bischof ist pastor proprius. Er KANN "Leitung" vor Ort delegieren. Der Bischof ist in seiner Entscheidung für eine Anwendung von c. 517 § 2 CIC frei.
Der Priester: repräsentiert an Christi statt, er zeigt hierarchische Verbundenheit, gewährleistet den Einklang mit der Gesamtkirche, feiert Eucharistie, er vertritt den Bischof.
Die Laien (vom Bischof dazu beauftragt) sollen an der Hirtensorge mitwirken, weil sie durch Taufe an der Sendung der Kirche teilhaben. Sie sind kein Ersatz oder bloß Hilfe für die Priester.
Das Zueinander von Priester und Laien: dem Priester kommt Führungsverantwortung und Leitungsvollmacht zu, den Laien die Handlungsverantwortung. Das setzt bei beiden Seiten Kooperationsbereitschaft voraus.

3. C. 517 § 2 CIC wird in Österreich in allen Diözesen außer Graz angewendet, in Deutschland in den meisten Diözesen, in der Schweiz in einzelnen Diözesen, in Italien z.B. in der Diözese Bozen-Brixen.
Es gibt zahlreiche Amtsbezeichnungen für den moderierenden Priester: Pfarrseelsorger, Pfarrverantwortlicher, Pfarrmoderator, Pfarrprovisor, Pfarradministrator, Moderator, leitender Priester, zuständiger Priester.
(Anmerkung: Die Begriffe Pfarrprovisor und Administrator werden im Kodex allerdings für andere Situationen verwendet.)
Amtsbezeichnungen für die beauftragten Laien: Pfarrverantwortlicher, Pfarrassistent, Pfarrkurator, Pfarrbeauftragter, Gemeindeleiter.
(Anmerkung: Pfarrverantwortlicher wird damit für beide Seiten verwendet, der Begriff Gemeindeleiter ist ungeeignet und entspricht nicht dem Codex.)
Zeitliche Begrenzung: Die Anwendung von c. 517 § 2 CIC soll zeitlich begrenzt und eine absolute Ausnahme sein. Dazu gibt es in unterschiedlichen Diözesen verschiedene Zeiträume: 3, 5, 8-12 Jahre oder unbefristet.
In einzelnen Diözesen können auch Ehrenamtliche solche beauftragte Laien sein.
Hauptamtliche brauchen für eine solche Beauftragung mehrere Jahre Berufserfahrung.
Rechte und Pflichten
Vereinbarungen und Transparenz sind wichtig, um Missverständnisse und falsche Erwartungen möglichst zu vermeiden.
Leitender Priester: Er hat die Letztverantwortung für die Seelsorge (gegenüber dem Bischof), er ist verantwortlich für die an die Weihe gebundenen sakramentalen Handlungen, er ist (zumeist) Dienstvorgesetzter der beauftragten hauptamtlichen Laien.
(Anmerkung: In etlichen diözesanen Ordnungen wird ein Übersetzungsfehler des deutschen CIC übernommen, wo es heißt, die moderierenden Priester ist mit DEN bzw. ALLEN Vollmachten des Pfarrers auszustatten. In der Originalversion des CIC steht ein unbestimmter Artikel, worunter gemeint ist: der moderierende Priester ist mit jenen Vollmachten auszustatten, die situationsgemäß vor Ort notwendig sind.
Aufgaben der beauftragten Gläubigen: Verkündigung (Sakramentenpastoral, Predigt bei Wortgottesdiensten), Leitungsdienst (Verwaltung, Vorgesetzte des pfarrlichen Personals), Heiligungsdienst (Benediktionen, Begräbnisdienst, teilweise Taufspendung), Diakonia, Sorge für Koinonia.
In der Praxis entsteht der Eindruck, dass die beauftragten Laien die Gemeindeleitung "innehaben". Tatsächlich wird ihnen diese Rolle gerne zugewiesen oder man wächst in sie hinein. So wird es pastoral wahrgenommen. Kirchenrechtlich passt das nicht, es könnte allerdings so geschaffen werden.
Mögliche Lösung: Der Priester muss die Pastoral leiten (um das hierarchische Prinzip und die Verbundenheit mit dem Bischof zu gewährleisten), somit hat er die Verantwortung gegenüber dem Bischof und dem Presbyterium. Und der Laie wird vom Bischof beauftragt: das bedeutet mehr als die Zustimmung des Bischofs zu einer von der Pfarrgemeinde vorgeschlagenen Person. Nicht die Pfarrgemeinde legitimiert die Beauftragung, sondern der Bischof.
Vertretung in pfarrlichen Gremien: Diese wird diözesan sehr unterschiedlich den verantwortlichen Personen zugeschrieben.
Betont wird in allen Diözesen, dass die betroffenen Pfarren entsprechend vorbereitet und dann auch begleitet werden sollen.

4. Ergebnis und Ausblick
Die deutschsprachigen Länder waren bezüglich c. 517 § 2 CIC sehr aktiv, es liegt ihnen an Rechtssicherheit für die Beteiligten.
Es gibt gut ausgebildete Diakone und Laien für solche Aufgaben.
Offen ist die Frage, ob darin eine Tendenz zur Klerikalisierung der beauftragten Laien entspricht.
Die Begrifflichkeit und die Vertretung in den Gremien sind nicht wirklich gelöst.
Sehr klar ist die Aufgabenbeschreibung, die überall den Absichten von c. 517 § 2 CIC entspricht.
Es geht um eine gläubigengerechte Sicherstellung der Seelsorge (Präsenz, eine Pastoral mit Gesicht).
In der letzten Zeit neigen die Diözesen vermehrt zu Pfarrzusammenlegungen. Einige bleiben jedoch dabei, nach c. 517 §2 CIC zu agieren, weil sie in ihnen eine Möglichkeit zur pastoralen Gestaltung in Zeiten des Übergangs sehen.

5. C. 517 § 2 CIC ist ein temporal befristetes Planungsinstrument von Bischöfen. Allerdings: C. 517 § 2 CIC ist keine Garantie zur Perpetuierung überkommener Seelsorgestrukturen.

6. Aus der nachfolgenden Diskussion soll hervorgehoben werden:
Dieses Modell darf nicht verwendet werden, um die Versorgungspastoral so wie bisher, nur mit anderen Mitteln aufrechtzuerhalten. Man darf nicht die alten Rollen übernehmen. Besser als die Beauftragung einer Einzelperson wird die Beauftragung eines Teams gesehen, wobei die Stellung dieses Teams zum Pfarrgemeinderat klarzustellen ist. Diakone haben eigentlich ein anderes Profil für ihren Beruf, nicht die Übernahme einer Beauftragung gemäß c. 517 § 2 CIC - obwohl sie relativ leicht und gut in dieser Funktion wahrgenommen werden würden.

 

Der lange Weg vom Erlaubnis- zum Ermöglichungsdiskurs

Rainer Bucher, Graz (Bliltzlichter aus dem Referat)

 

Der lange Weg vom Erlaubnis- zum Ermöglichungsdiskurs.
Die Gemeindeleitungsproblematik im Kontext der Konstitutionsprobleme der katholischen Kirche in den entwickelten Gesellschaften Europas 

 

 

1. Laien in verantwortlichen Positionen (auch in "Gemeindeleitung")
Diese hat es in der Geschichte immer wieder gegeben und ist auch neutestamentlich nachvollziehbar. C. 517 § 2 CIC wird weltweit konkretisiert und umgesetzt. Man kann ihn in gewisser Weise als "geregelten Rahmen betrachten, um Ungeregeltes entstehen zu lassen".

2. Kriterien für neue Sozialformen von Kirche:
- Selbstlosigkeit als Horizont für die Pastoral
- aufgabenorientiertes Denken
- Kirche als Netzwerk: Es braucht viele verschiedene Orte und Formen von Kirche, die miteinander vernetzt sind.

3. Für eine gnadentheologische Sicht auf die Gemeinde:
In diesem Sinn soll die Liturgie (besonders die Eucharistie) verstanden werden, weiters geht es um die Anerkennung der charismatischen Reichtümer bzw. Ressourcen in der Gemeinde; schließlich geht es um eine Orientierung an den örtlichen Zeichen der Zeit.
Auch das Weihepriestertum sollte gnadentheologisch verstanden werden: "Seid eine Gnade für das Volk." 

Bistum Poitiers: Ein Modell für die Weltkirche?

Hadwig Müller, Aachen (aus dem Referat)

 

Das "Modell Poitiers gibt es seit 1995. Als Grundlage dafür gilt Canon 516 § 1 CIC: Wenn das Recht nichts anderes vorsieht, wird der Pfarrei die Quasipfarrei gleichgestellt, die eine bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen in einer Teilkirche ist und einem Priester als eigenem Hirten anvertraut wird, die aber wegen besonderer Umstände noch nicht als Pfarrei errichtet ist.


Es geht darum, neue Möglichkeiten für Kirche-Sein zu eröffnen. Paroikia: Das war zur Zeit der Urkirche der Begriff für die Wohnstatt eines Fremden, der neben den Häusern der Ortsbevölkerung gelebt hat. Damit sollte symbolisiert werden: Die Christen wohnen neben den Ortsansässigen, weil sie eben bei Christus wohnen. Dabei sind sie eben nahe den Häusern der Menschen. Daraus ergibt sich die Frage für heute: Was ist die zeitgemäße Form von Nähe?
In Poitiers, einer Diözese mit sehr vielen, sehr kleinen Pfarren, die nicht mehr mit eigenen Pfarrern besetzt werden konnten, wurde die Frage gestellt: Was wird aus uns, Herr Bischof?

 

Das führte zu den Überlegungen:

Was braucht die Kirche um zu leben?

Antwort: Zeugnis (Verkündigung), Gebet, Dienst (an den Menschen).

 


Um dies vor Ort zu gewährleisten, wurden in Poitiers Equipes locales d animation (örtliche Gemeinden) gegründet. Dahinter steht die Überzeugung, alle Christen, nicht nur die Hauptamtlichen, sollen und können den Menschen nahe sein. Ihre Berufung dazu stammt aus Taufe (und Firmung). Diese örtlichen Gemeinschaften sind nicht dazu da, um einem Priester zu helfen, sondern um den Glauben zu leben.

Eine Equipe besteht aus fünf Personen: einem Gesamtkoordinator, einem Schatzmeister (diese beiden werden gewählt), einem Verantwortlichen für Gebet und geistliches Leben, einem Verantwortlichen, der die Freude am Evangelium "kultivieren" soll, einem Verantwortlichen, der sich um Notleidende kümmert. Diese drei zusätzlichen Personen werden aufgrund ihrer Charismen von den Gewählten "gerufen".


Die Equipes sind auf drei Jahre bestellt, eine einmalige Verlängerung ist möglich. Einzige Voraussetzung der Zugehörigkeit zu einer Equipe ist die Taufe (Wiederheirat wäre kein Problem). Jede Equipe soll von einem Priester begleitet werden. Die Gründung der Equipe erfolgt in einem Gottesdienst durch den Bischof.


Die Equipes sind nicht da wegen eines Priestermangels, sondern aufgrund des Vertrauens, dass Gottes Gnade, die er dem Menschen durch Taufe (und Firmung) schenkt, wirkt. Gott ist es, der ruft. Menschen antworten hier konkret diesem Ruf, indem sie für eine Equipe bereit sind.


Die örtliche Equipe gibt der ganzen Gemeinde Zeugnis durch ihr gemeinschaftliches Leben: vor allem durch die monatlichen Treffen mit Gebet, Planungen und die Art der Zusammenarbeit. Equipes bilden sich, weil der Glaube Menschen zusammenführt. Der Glaube bewirkt Gemeinschaftsbildung bzw. Gemeindebildung. Gemeinde ist aber als Netz von Personen zu verstehen, die die Erfahrung des Glaubens miteinander teilen. Das steht im Gegensatz zu einem Gemeindeverständnis, das einen Ort und ein Programm in den Mittelpunkt stellt.


Die Mentalität von Equipes: Es geht um Empfangen und Weitergeben, nicht um "wir machen". Die Menschen werden "anerkannt" (anerkannt sein ist "être reconnu"); man geht auf Menschen zu in der Haltung "in der Kirche gibt es keine unnützen Knechte". Jeder wird anerkannt. Man will für alle da sein, sucht Beziehung und Kontakte auch mit all jenen, die nicht zur Kirche kommen; man pflegt eine Barmherzigkeit für Ungleichzeitigkeit. Das bedeutet auch: Barmherzigkeit, Toleranz, Nachsicht gegenüber Personen mit unterschiedlichen kirchlichen Richtungen, mit Eigenarten usw.


Diese Equipes sind eingebettet in einen "Sektor" (entspricht in etwa Seelsorgeräumen). Diese wurden bereits 1993 eingerichtet und werden von einer Equipe pastorale geleitet. In den Sektoren gibt es nicht nur einzelne Gemeinden, sondern auch Verbände und andere Gruppierungen. Sektoren sind verantwortlich, dass die einzelnen Gemeinden und kirchlichen Orte die katholische Weite bewahren und in Verbindung bleiben.


Es geht dabei um eine Teilhabe von Laien an der Mission der Kirche auf ihre eigene Art, d.h. nicht als Ersatz oder Konkurrenz für die Priester, sondern gemäß ihrer eigenen Berufung. Sie haben Laiendienstämter inne, die gemäß Ministeria quaedam im Jahr 1973 in Poitiers eingeführt wurden. Diese müssen gemäß Ministeria quaedam genau definiert sein, für die Gemeinde vor Ort notwendig sein, sie müssen eigenverantwortlich und von der Kirche anerkannt sein und sie werden für eine begrenzte Dauer verliehen.


Die dritte Ebene ist die Pfarre, besser gesagt, die Möglichkeit, dass sich Sektoren in Pfarren umwandeln. Dabei geht es nicht um eine technische, strategische Umwandlung, um Pfarren neuen Stils, für die derzeit noch Kriterien ausgearbeitet werden. Denn es ist wichtig, dass Pfarren und Pfarrer nicht so verstanden werden wie es früher einmal war und wie es heute nicht mehr zukunftsweisend wäre. Damit diese alten Ideen begrifflich nicht assoziiert werden, ist man dabei, neue Wörter zu suchen.


Leitung: Diesen Begriff gibt es so nicht in der französischen Sprache. Man spricht - besonders im Zusammenhang mit dem "Modell Poitiers" von "animer" / "animation". Dahinter steht, dass Menschen Verantwortung für die Qualität des Lebens, für die Qualität der Pastoral übernehmen. "Leiten" bedeutet in der französischen Sprache eher ein Zusammenspiel. Es beruht auf Vertrauen und auf klaren Vorgaben in einer dynamischen Wechselwirkung.


Im CIC auf deutscher Sprache findet sich 101mal das Wort "Leitung". Im Lateinischen werden durchaus verschiedene Begriffe verwendet. Wichtig für eine Leitung ist es, Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden: Was braucht Kirche zum Leben?
Das "Modell Poitiers" ist kein Modell für die Weltkirche, aber es ist inspirierend.

 

Außerordentliche Gemeindeleitung in pfarrerlosen Pfarreien

Adrian Lauretan, Schweiz

 

1. Gemeindeverständnis
Das II. Vatikanische Konzil anerkennt die Ortskirche als Vollform von Kirche, d.h. die Pfarre / Gemeinde (in der Schweiz werden diese beiden Begriffe synonym verwendet), werden erstmals im Kirchenrecht als eigene Größe genannt. Die Gemeindemitglieder sind wesentlich mitverantwortlich.
- Eucharistie-zentrierte Gemeindetheologie: Die Eucharistie ist nur dann Mitte und Höhepunkt, wenn es auch ein Leben darum herumgibt. Immer wieder wird die Frage gestellt, ob eine Gemeinde ein "Recht auf Eucharistie" hat. Dies kann aus dem CIC sehr wohl so abgeleitet werden.
- Pfarreiverständnis: Die Pfarrei ist nicht mehr bloß eine Verwaltungseinheit, ein Ort der Verwaltung, sondern seit dem II. Vaticanum als personale Gemeinschaft zu verstehen. Gleichzeitig ist sie Rechtssubjekt.

2. Pfarrerlose Gemeinden
Der Canon 517 § 2 CIC gibt Möglichkeiten für einen kreativen Umgang in einer Situation des Priestermangels.

3. Sicherung der Hirtensorge in pfarrerlosen Pfarreien
Das Zusammenwirken zwischen moderierendem Priester und außerordentlicher Gemeindeleitung ist partikularrechtlich zu entfalten.

4. Offene Fragen zur außerordentlichen Gemeindeleitung gemäß c. 517 § 2 CIC
- Canon 517 § 2 CIC ist ein Ausblick in die Zukunft.
- Trotzdem wird die außerordentliche Gemeindeleitung nicht als Beteiligung des Volkes Gottes, sondern eher als funktional erlebt.
- Offen ist das Verhältnis von Weihe - Vollmacht - Jurisdiktionsgewalt. Welche Vollmacht bzw. Jurisdiktionsgewalt ist an die Weihe gebunden, welche nicht?
- Es ist das Verhältnis zwischen Leitungsvollmacht (moderierender Priester) und Handlungsvollmacht (außerordentliche Gemeindeleitung) weiter auszudifferenzieren.
- Es geht um die cura pastoralis. Was gehört genau dazu?
- Es gibt eine Vielfalt von Amtsbezeichnungen. Wie kann das vereinheitlicht werden, sodass es verständlicher wird?
- Wesentlich bleibt die Frage: Wie kommt man wieder zu einer "ordentlichen" Gemeindeleitung?
- Zu klären ist die Rechtsstellung aller Beteiligten.

5. Die Zukunft der außerordentlichen Gemeindeleitung
Der Canon 517 § 2 CIC wurde in Deutschland nicht voll ausgeschöpft. In der Schweiz setzt man die Tradition der Ausnahme fort.
Laien sollen in einer Notsituation nur überbrücken. Es ist aber keine Perspektive, Verantwortung nur zu übernehmen, um auf Abruf bereit zu sein, wieder zu "verschwinden". Diese Situation wäre durch ein Personalrecht zu klären.
"Das Amt ist für die Gemeinde da, nicht die Gemeinde für das Amt."
Gemäß Christifidelis laici soviel wie möglich eingesetzt werden, um in der Gestaltung von Kirche mitzuwirken. C. 517 § 2 CIC gibt vor allem Frauen vermehrte Möglichkeiten dazu.
In aller Bruchstückhaftigkeit gibt c. 517 § 2 CIC wertvolle Perspektiven.

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Dasein mit den Menschen

im Geist des Evangeliums

 

 



Österreichisches Pastoralinstitut

 

 


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Nachsynodales Schreiben über die Liebe in der Familie

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(Freude des Evangeliums)

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Laudato si'

("Umwelt-Enzyklika")

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(Schreiben zur Klimakrise)

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Telefon: +43-(0)1 51 611-1260
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  • Erzdiözese Wien

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