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Hinweise – Texte – Anregungen
Inhalt:

Im Uneindeutigen leben ...

Handout von Prof. Dr. Wilhelm Guggenberger

Im Uneindeutigen Leben

Pluralität als gesellschaftliche Herausforderung

Wilhelm Guggenberger, Katholisch-Theologische Fakultät, Universität Innsbruck

 

1) Pluralität, was ist das?

Pluralität:  ein Faktum mit dem es umzugehen gilt

Pluralismus: Eine Haltung, die Vielfalt als etwas Positives, Anzustrebendes wahrnimmt

Plurale Gesellschaft: Sie besteht aus einer Vielzahl von sozialen Gruppierungen, die sich nicht nur in ihren Rollen, Funktionen und Schichtungen unterscheiden, sondern auch in ihren grundlegenden Weltanschauungen, Weltvorstellungen und Normensystemen, ohne dass diese Verschiedenheit eine staatliche oder gesellschaftliche Einheit unmöglich machen muss.

Die Neuzeitliche Entwicklung befreit aus vorgegebenen, oft auch sehr engen sozial-kulturellen Vorgaben. Das wird als Entbettung bezeichnet, die als Chance gesehen werden kann, oft aber auch überfordert.

Die Moderne ist Freiheitsprojekt, aber auch Perfektionierungsprojekt, in dem die Individuen in ihrer Freiheit bevormundet werden und sich mitunter gern bevormunden lassen. Eine paradoxe Folge der Befreiung zu Individualität und möglicher Vielfalt war im 20. Jahrhundert also gerade die Diktatur.

Aus dem Misstrauen gegenüber großen Ordnungskonzepten erwächst nun ein neuer Impuls für Vielfalt. Die Folge ist allerdings auch, dass alle ihr eigenes Leben zu gestalten haben. Der Mensch muss sich in der Vielzahl von Optionen zurechtfinden, gleichsam in einer „Bastelbiographie“.

Grundelemente unserer Existenz in dieser Situation:

  • Individualität
  • Flüchtigkeit
  • Fremdheit

2) Wo begegnet uns gesellschaftliche Pluralität?

Drei exemplarische gesellschaftliche Bereiche:

  • Lebensform 
  • Verschiebungen im gesamten Sozialgefüge, politisch bewusst gesetzte Strukturelemente und individuelle Entscheidungen produzieren eine Vielfalt von Lebensformen jenseits traditioneller Muster
  • Kultur  
  • Pluralisierte Gesellschaften sollten fähiger zur Einbindung von Fremdem sein, da Integration in ihnen formalisiert ist. Zugleich führt die durch Vielfalt entstehende Verunsicherung aber zu einer neuen Sehnsucht nach kultureller Identität. Kultur als Mittel der Abgrenzung gewinnt an Bedeutung.
  • Menschen, die in verschiedene kulturelle Kontexte hineingeboren und hinein gewachsen sind, teilen den gleichen Lebensraum, eine Situation, die in Österreich weitgehend durch Zuwanderung entsteht.
  • Religion   
  • Für nichtreligiöse Menschen ist Religionspluralität kein Problem, solange Religion kaum gesellschaftliche Bedeutung hat. Für religiöse Menschen kann sie nur dann akzeptabel sein, wenn aus ihrem Glauben selbst eine pluralistische Haltung gewonnen werden kann. Dazu muss Religion als bedeutsam wahrgenommen werden.
  • Hinter der Vielfalt religiöser Angebote steht das Grundfaktum, dass Religiös-Sein selbst nur noch eine Möglichkeit unter anderen darstellt.
  • Religion und Kultur sind miteinander verflochten, aber nicht identisch miteinander.

3) Wie begegnen wir gesellschaftlicher Pluralität?

Pluralität stellt vor eine doppelte Herausforderung:

  • Individuell: Orientierung in der Vielfalt von Möglichkeiten und Lebensstilen
  • Sozial: Gestaltung einer Gesellschaft aus Individuen und Gemeinschaften mit unterschiedlichen Lebensstilen

Eine gelungene Orientierung und Identitätsfindung der Individuen ist Voraussetzung dafür, in positiver Weise mit gesellschaftlicher Vielfalt umgehen zu können. Dazu können religiöse Traditionen einen großen Beitrag leisten. Im katholischen Kontext wurde durch das 2. Vatikanische Konzil die Pluralitätsfähigkeit der eigenen Tradition entdeckt.

Alles, was Individuen Selbststand verleiht, ohne an sich ausgrenzend zu sein, trägt dazu bei, dass plurale Gesellschaften  in Frieden und wechselseitiger Bereicherung unterschiedlicher Lebensstile, Kulturen und Religionen leben können.

 

 

 

Kontaktdaten:

Dr. Wilhelm Guggenberger

a.o. Univ.-Prof. für Christliche Gesellschaftslehre, Universität Innsbruck

http://www.uibk.ac.at/systheol/guggenberger/

email: Wilhelm.Guggenberger@uibk.ac.at

Empfehlungen für die Anderssprachigen-Seelsorge

(Ergebnisse einer Studie: nach Simon Foppa, Katholische Migrantengemeinden. Wie sie Ressourcen mobilisieren und Handlungs­spielräume schaffen. Eine empirische Studie anhand zweier englischsprachiger Communitys, Edition SPI; Verlag des Schweizerischen Pastoralsoziologischen Instituts, St. Gallen 2015)

 

 

 

mehr: Empfehlungen für die Anderssprachigen-Seelsorge

Wohlbefinden

 

Welche Faktoren sind wichtig, damit ein Mensch zufrieden ist, damit er sich wohl fühlt?

 

Ausgangspunkt sind in diesem Beitrag die Fragen:

Welche Ressourcen hat ein Mensch? Welche Ressourcen gewinnt er, wenn er in ein soziales Netzwerk (Gemeinde, Gemeinschaft) Zugang findet? Und wie gelingt das?

Dabei geht es – nach Pierre Bourdieu – um ökonomische, kulturelle und soziale Ressourcen (= „Kapital“) sowie um deren Nutzung – nach Amartya Sen.

 

 

Ressourcen 

 

Ökonomische Ressourcen:

Dazu gehören alle Formen materiellen Besitzes in dem Sinn, das dieses Eigentum in Geldwert berechnet werden kann. Dieses Kapital ist auch eine Voraussetzung um Zugang zu anderen Ressourcen zu finden, d.h. zu kulturellen Angeboten oder zur Teilnahme an sozialen Netzwerken.

 

Kulturelle Ressourcen:

Dazu gehört alles, das mit Bildung zu tun hat wie Erziehung, Wissen, Fähigkeiten, Haltungen, Sprachweisen. Dies bleibt immer von jenem sozialen Umfeld geprägt, in dem man dies angeeignet hat.

 

Soziale Ressourcen:

Das sind Kontakte, Beziehungen, Netzwerke, Zugehörigkeiten. In diese muss man freilich „investieren“, damit man einmal davon auch „profitieren“ kann. Eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Ethnie oder Religion, ein Verbundenheit durch gemeinsame Interessen helfen, soziales Kapital zu erschließen.

 

 

Verwirklichung ermöglicht Wohlbefinden

 

Verwirklichungschancen:

Ressourcen bieten Möglichkeiten. Entscheidend für ein Wohlbefinden bzw. eine Zufriedenheit, ist jedoch, inwieweit man diese tatsächlich anwenden kann; d.h. welche Handlungsspielräume man hat und nützen kann.

Damit können Menschen bei gleicher Ausgangslage von Ressourcen höchst unterschiedlich „zufrieden“ sein, und zwar je nachdem, inwieweit sie ihre grundsätzlichen Möglichkeiten in ihrem Sinn verwirklichen können.

Und es gibt individuelle Dispositionen, die hier wesentlich sind: Alter, Gesundheit, Herkunft, Bedürfnisse, persönliche Präferenzen usw.

Es sind die Handlungsspielräume und deren Nutzung, die über das Maß des Wohlbefindens entscheiden.

 

Denn es geht darum, die Ressourcen verwerten zu können. Dies ist sowohl von individuellen als auch von sozialen Umständen (gesellschaftlichen Rahmenbedingungen) abhängig. Die Verschiedenheit der Menschen bedingt daher, dass dieselben Rahmenbedingungen höchst unterschiedlich aufgefasst werden können. Die vorhandenen Handlungsspielräume steigern das Wohlbefinden nur, wenn diese vom einzelnen selbst als bereichernd empfunden werden.

 

 

Beispiel Migrantengemeinde

 

(Dies gilt im Folgenden für jedes soziale Netzwerk, in das jemand Zugang sucht und findet)

 

Individuelle Voraussetzungen:

Jemand muss in eine Gemeinschaft, Gruppe, Gesellschaft, in ein soziales Netzwerk hineinkommen wollen. Das braucht Sozialkompetenz, Kompromissbereitschaft und den Willen, in dieses Hineinkommen Zeit und Arbeit zu investieren.

 

Voraussetzungen der Community:

Hier braucht es eine Person, die quasi als „Türöffner“ auf Menschen zugeht, sie anspricht, sie einlädt, einweist und weiter vermittelt. Sodann braucht es ein Gemeinschaftsleben, an dem man sich beteiligen kann. Dieses wiederum benötigt Freiwillige, die sich dafür einsetzen.

 

Ersthilfe durch die Community

Die Community bietet in gewisser Weise einen „geschützten Raum“ – mglw. im Gegensatz zur Gesamtgesellschaft:

Eine verständliche Sprache und bekannte kulturelle Gegebenheiten stehen einer tw. unverständlichen Sprache und unverständlichen kulturellen Gepflogenheiten gegenüber.

In der Community findet man Anerkennung und man kann das mitgebrachte Kulturkapital verwenden; demgegenüber kann eine Gesamtgesellschaft mit diesem Kulturwissen oft nichts anfangen und man begegnet zudem Vorurteilen und Diskriminierungen.

 

 

Gewinne durch die Community:

Ökonomisch: Communitys sind organisiert und werden zumeist personell und finanziell unterstützt (etwa durch die Kirche, durch öffentliche Stellen, durch einzelne Wohltäter). Sie vermitteln Zugang zu Dienstleistungen und Angeboten innerhalb der Community.

Kulturell: Communitys haben (religiöse) Bildungsangebote und ermöglichen persönliches Engagement. Zudem vermittelt die kulturelle Vertrautheit ggf. eine Art Heimatgefühl und stäkrt das Selbstwertgefühl. Die Art und Weise der Religionsausübung, so wie man es gewohnt war (ist), spielt dafür eine große Rolle.

Sozial: Communitys ermöglichen Kontakte und man begegnet Persenen, die einem in verschiedensten Bereichen weiterhelfen.

 

Besonders die sozialen Gewinne können sich umfassend auswirken.

Ökonomisch: Man kann sich mit anderen vernetzen, persönliche Hilfe erfahren (und geben).

Sozial: Der Zugang zu einem sozialen Netz verhilft zu „überbrückenden“ sozialen Kontakten, d.h. man kann mit Menschen zumindest reden, auch wenn man erst später (hier oder anderswo) Freunde findet.

Kulturell: Durch andere erschließen sich migrationsrelevantes Wissen und interkulturelle Kompetenzen.

All dies zusammen führt zu psychosozialen Profiten, d.h. zu einem Art Geborgenheitsgefühl; man erfährt Wertschätzung, Schutz und emotionale Unterstützung; man beginnt, sich „sicher“ zu fühlen.

 

Die Erweiterung all dieser Ressourcen ermöglicht auch größere persönliche Handlungsspielräume, die genützt werden können. Und dies wiederum führt zu mehr Wohlbefinden / Zufriedenheit.

 

 

Quelle: nach Simon Foppa, Katholische Migrantengemeinden. Wie sie Ressourcen mobilisieren und Handlungsspielräume schaffe. Eine empirische Studie anhand zweier englischsprachiger Communitys (Edition SPI) St. Gallen 2015.

ausgewählte Links

  • diözesane Umweltbeauftragte in Österreich: www.schoepfung.at
  • Arbeitsgemeinschaft Schöpfungsverantwortung: www.argeschoepfung.at
  • Argus – die Radlobby: www.argus.at
  • Attac („Globalisierung braucht Gestaltung“): www.attac.at
  • Biobauern Österreichs: www.ernte.at
  • Ethisch-ökologische Geldveranlagung: www.gruenesgeld.at
  • Europäisches Christliches Umweltnetzwerk: www.ecen.org
  • Forum Umweltbildung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft: www.umweltbildung.at
  • Global 2000: www.global2000.at
  • Greenpeace: www.greenpeace.at
  • Jugendumweltnetzwerk der Katholischen Jugend: www.jugendumweltnetzwerk.at
  • Klimabündnis Österreich: www.klimabuendnis.at
  • Klimaseite (Energie, Mobilität, Bauen…) des öst. Ministeriums: www.klimaaktiv.at
  • Lebensministerium: „Bewusst kaufen – bewusst leben“: www.nachhaltigewochen.at
  • Naturenergie: www.aae.at
  • Netzwerk für (umweltbewusstes) Mobilitätsmanagement: www.ne-mo.at
  • Ökologische Konsumenteninformation: www.oekoweb.at
  • Ökonomische, ökologische, soziale Aspekte nachhaltigen Wirtschaftens (Wirtschaftsuniversität Wien): www.sustainability.at
  • Ökosoziales Forum und Global Marshal Plan: www.oekosoziales-forum.at
  • Österreichisches Ökologie-Institut: www.ecology.at
  • Schulprojekt Pilgrim: www.pilgrim.at
  • SOL – Menschen für Solidarität, Ökologie und Lebensstil: www.nachhaltig.at
  • Tageszeitung für Erneuerbare Energie und Nachhaltigkeit: www.oekonews.at
  • Verkehrsclub Österreich („Mobilität mit Zukunft“): www.vcoe.at
  • Wöchentliche Nachrichten, Projekte, Veranstaltungstipps und Websites: www.nachhaltigkeit.at
  • World Wildlife Fund: www.wwf.at

Persönliche Hervorhebungen - Reflexionen - Anmerkungen

Walter Krieger, Wien

 

1. Kirche als Volk Gottes
Dies ist der theologische Grundansatz für die Anwendung von c. 517 § 2 CIC. Er ermöglicht eine intensivere Beteiligung von Laien auch in der Übernahme von Verantwortung für Kirche vor Ort.
Die Beschreibung "Kirche als Volk Gottes" betont die Zusammengehörigkeit, die Mitverantwortung aller Getauften für das Leben und die Sendung der Kirche. Letztlich ist es Gott, der diesem Volk und jedem einzelnen darin zu einem bestimmten Auftrag, zu einem Dienst in der gemeinsamen Mission ruft.
In der Diskussion soll weder "Laie" noch "Priester" ideologisierend gesehen werden. Alle Ämter / Beauftragungen sollen ein Dienst in Liebe an der Freude der Menschen sein.

2. Pfarre ist nicht gleich Pfarre
Weltweit gibt es große Unterschiede in Größe, Tradition, Verbindung mit kultureller und örtlicher Identität. Auch die Rolle einer Pfarre als kirchlicher Ort in Zusammenhang mit anderen kirchlichen Orten (Schule, Sozialarbeit, Krankenhäuser, Verbände usw. ist weltweit sehr unterschiedlich. Trotzdem gibt es gemeinsame Grundaufgaben für alle Pfarren. Vor allem geht es am Ort immer um Beziehung, Kommunikation, Zusammenarbeit.
Canon 515 § 1 CIC: "Die Pfarrei ist eine bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen, die in einer Teilkirche auf Dauer errichtet ist und deren Seelsorge unter der Autorität des Diözesanbischofs einem Pfarrer als ihrem eigenen Hirten anvertraut wird."

3. Pfarre als Gemeinschaft von Gemeinden
Diese Beschreibung ist grundsätzlich offen, wie groß eine Pfarre ist; in welcher Weise "Gemeinden" konstruiert sind; wie die Koordination bzw. Leitung bzw. "Animation" aussieht; welche Ämter es darin sinnvollerweise gibt; welche Organisations- und Sozialformen hier präsent sind. Es geht um die cura animarum, um das Heil der Seelen. Strukturen sind Hilfsmittel.

4. Die Bedeutung der Formulierungen im Canon 517 § 2 CIC
"Wo die Umstände es erfordern..." In der Diskussion während dieser Tagung wurde immer wieder betont, die Anwendung des c. 517 § 2 CIC sollte "temporär" sein. Damit sollte/ könnte gemeint sein, dass die Beteiligten "auf Zeit" beauftragt werden. Für die betroffene Pfarre / Gemeinde kann möglicherweise keine zeitliche Begrenzung vorhergesehen werden, damit die Entwicklung von Katholiken- und Priesterzahlen und deren Konsequenzen für jeden einzelnen Ort nicht unbedingt absehbar sind.
C. 517 § 2 CIC soll in einer "Notsituation" angewendet werden. Aber was unter "Not" zu verstehen ist, ist relativ. Je nachdem, was man gewohnt ist, was historisch gewachsen ist, aber sich nun in Richtung Mangel verändert.
Hinzuweisen ist auf die Verbindung mit dem "Recht der Gläubigen auf Seelsorge", dem entsprochen werden soll.

5. Die Entwicklung des kirchlichen Rechts
- Was sind Grundprinzipien? Wie weit ist die Entwicklung der kirchlichen Rechts auch kirchenpolitisch bestimmt? Sollte es vermehrt partikularrechtliche Entwicklungen geben?
- "Das Recht folgt dem Leben." So wird die Entstehungsgeschichte c. 517 § 2 CIC erklärt. Das kann nun auch für zukünftige Entwicklungen gelten. Wenn c. 517 § 2 CIC im Codex von 1983 neu ist, mag er ja ein erster Ansatzpunkt für weitere Entwicklungen in diese Richtung sein. Denn die Zukunft des im c. 517 § 2 CIC genannten "Priestermangels" wird bei uns womöglich sehr lange aktuell bleiben - und sich verstärken.
- Es geht um das Heil der Seelen, um die "cura animarum", um die cura pastoralis. Wenn dies jedoch ein Grundsatz ist, sind alle Einzelbestimmungen und übrigen Canones auf diesen Grundsatz zurückzuführen und müssen ihm quasi "dienen" bzw. mit ihm im Einklang stehen. Sie dürften dies nicht durch andere (sekundäre) Argumente behindern.
- Das Recht bildet einen Rahmen, der zumeist die Schwächeren oder eben ein "Gut" schützt. Es ist nicht um seiner selbst willen da. Es geht wohl um die Einhaltung einer Ordnung, aber es wäre fatal, diese Einhaltung der Ordnung nur in normierten Formen akzeptieren zu wollen. Es ist eine Stärke des Rechts auch auf Ausnahmesituationen einzugehen bzw. für deren Lösungen Raum zu lassen. Freilich bleibt dann die Spannung bestehen zwischen einer "Ausnahme" und dem Übergang in eine quasi "Normalsituation", was so nicht vorgesehen ist.
- Ordnungen, Regelungen u.ä. sind heute noch viel mehr als früher bei ihrer Durchsetzung von der Zustimmung der Betroffenen abhängig, wenn man dies nicht auf gewaltsame Art erreichen will. Es braucht also vernünftige Argumente, Verständlichkeit, Einsicht, Dialog, ein Miteinander.

6. Letztlich kommt es zumeist auf die handelnden Personen an. Wo man vor Ort gut zusammenkommt, geht es gut (auch ohne "Ordnung", die alles bis ins Letzte regelt). Wo man nicht zusammenkommt, "wo die Chemie nicht stimmt", kann keine "Regelung" helfen (höchstens bei einer Konfliktlösung).
Es geht also wesentlich um menschliche Qualitäten der beteiligten Personen: um Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit. Es geht um professionelle Kompetenzen: darum nicht zu sagen, "ich bin der nette XY", sondern "wir haben eine gemeinsame Mission". Es geht auch um spirituelle Kompetenzen. Eine Entfaltung und Anbindung der Spiritualität der Ämter im sinn des II. Vaticanums ist unerlässlich und vielleicht noch intensiver zu entwickeln.

Partikularrechtliche Umsetzung des c. 517 § 2 CIC in deutschsprachigen Bistümern

Thomas Schüller, Münster (aus dem Referat)

 

1. C. 517 § 2 ist erstmals neu im CIC 1983: es geht um die Wahrnehmung und Sicherung von Seelsorge, nicht um Leitung. Beweggründe waren: Es soll feste Ansprechpartner vor Ort für die Seelsorge geben; es soll einen gewissen Respekt vor historisch gewachsenen und lebensfähigen Strukturen geben, die momentan in der Krise sind; und es geht um eine Förderung der Pfarren gemäß dem 2. Vatikanum.
Derzeit geht die Anwendung von c. 517 § 2 CIC zurück Es wird mehr die Zusammenlegung von Pfarren bzw. Kooperationen gefördert.

2. C. 517 § 2 CIC ist eine komplexe Norm. Er verdankt sich den positiven Erfahrungen in Südamerika ("das Recht folgte dem Leben"). Die Diskussion um ihn wird problematisch, wenn andere Themen hereingebracht werden, etwa der Zusammenhang zwischen Gemeindeleitung und Eucharistievorsitz, das Thema der Änderung von Zulassungsbedingungen, eine Anfrage an die Zukunftsfähigkeit der Pfarren in ihrer derzeitigen Struktur überhaupt.
Der Bischof ist pastor proprius. Er KANN "Leitung" vor Ort delegieren. Der Bischof ist in seiner Entscheidung für eine Anwendung von c. 517 § 2 CIC frei.
Der Priester: repräsentiert an Christi statt, er zeigt hierarchische Verbundenheit, gewährleistet den Einklang mit der Gesamtkirche, feiert Eucharistie, er vertritt den Bischof.
Die Laien (vom Bischof dazu beauftragt) sollen an der Hirtensorge mitwirken, weil sie durch Taufe an der Sendung der Kirche teilhaben. Sie sind kein Ersatz oder bloß Hilfe für die Priester.
Das Zueinander von Priester und Laien: dem Priester kommt Führungsverantwortung und Leitungsvollmacht zu, den Laien die Handlungsverantwortung. Das setzt bei beiden Seiten Kooperationsbereitschaft voraus.

3. C. 517 § 2 CIC wird in Österreich in allen Diözesen außer Graz angewendet, in Deutschland in den meisten Diözesen, in der Schweiz in einzelnen Diözesen, in Italien z.B. in der Diözese Bozen-Brixen.
Es gibt zahlreiche Amtsbezeichnungen für den moderierenden Priester: Pfarrseelsorger, Pfarrverantwortlicher, Pfarrmoderator, Pfarrprovisor, Pfarradministrator, Moderator, leitender Priester, zuständiger Priester.
(Anmerkung: Die Begriffe Pfarrprovisor und Administrator werden im Kodex allerdings für andere Situationen verwendet.)
Amtsbezeichnungen für die beauftragten Laien: Pfarrverantwortlicher, Pfarrassistent, Pfarrkurator, Pfarrbeauftragter, Gemeindeleiter.
(Anmerkung: Pfarrverantwortlicher wird damit für beide Seiten verwendet, der Begriff Gemeindeleiter ist ungeeignet und entspricht nicht dem Codex.)
Zeitliche Begrenzung: Die Anwendung von c. 517 § 2 CIC soll zeitlich begrenzt und eine absolute Ausnahme sein. Dazu gibt es in unterschiedlichen Diözesen verschiedene Zeiträume: 3, 5, 8-12 Jahre oder unbefristet.
In einzelnen Diözesen können auch Ehrenamtliche solche beauftragte Laien sein.
Hauptamtliche brauchen für eine solche Beauftragung mehrere Jahre Berufserfahrung.
Rechte und Pflichten
Vereinbarungen und Transparenz sind wichtig, um Missverständnisse und falsche Erwartungen möglichst zu vermeiden.
Leitender Priester: Er hat die Letztverantwortung für die Seelsorge (gegenüber dem Bischof), er ist verantwortlich für die an die Weihe gebundenen sakramentalen Handlungen, er ist (zumeist) Dienstvorgesetzter der beauftragten hauptamtlichen Laien.
(Anmerkung: In etlichen diözesanen Ordnungen wird ein Übersetzungsfehler des deutschen CIC übernommen, wo es heißt, die moderierenden Priester ist mit DEN bzw. ALLEN Vollmachten des Pfarrers auszustatten. In der Originalversion des CIC steht ein unbestimmter Artikel, worunter gemeint ist: der moderierende Priester ist mit jenen Vollmachten auszustatten, die situationsgemäß vor Ort notwendig sind.
Aufgaben der beauftragten Gläubigen: Verkündigung (Sakramentenpastoral, Predigt bei Wortgottesdiensten), Leitungsdienst (Verwaltung, Vorgesetzte des pfarrlichen Personals), Heiligungsdienst (Benediktionen, Begräbnisdienst, teilweise Taufspendung), Diakonia, Sorge für Koinonia.
In der Praxis entsteht der Eindruck, dass die beauftragten Laien die Gemeindeleitung "innehaben". Tatsächlich wird ihnen diese Rolle gerne zugewiesen oder man wächst in sie hinein. So wird es pastoral wahrgenommen. Kirchenrechtlich passt das nicht, es könnte allerdings so geschaffen werden.
Mögliche Lösung: Der Priester muss die Pastoral leiten (um das hierarchische Prinzip und die Verbundenheit mit dem Bischof zu gewährleisten), somit hat er die Verantwortung gegenüber dem Bischof und dem Presbyterium. Und der Laie wird vom Bischof beauftragt: das bedeutet mehr als die Zustimmung des Bischofs zu einer von der Pfarrgemeinde vorgeschlagenen Person. Nicht die Pfarrgemeinde legitimiert die Beauftragung, sondern der Bischof.
Vertretung in pfarrlichen Gremien: Diese wird diözesan sehr unterschiedlich den verantwortlichen Personen zugeschrieben.
Betont wird in allen Diözesen, dass die betroffenen Pfarren entsprechend vorbereitet und dann auch begleitet werden sollen.

4. Ergebnis und Ausblick
Die deutschsprachigen Länder waren bezüglich c. 517 § 2 CIC sehr aktiv, es liegt ihnen an Rechtssicherheit für die Beteiligten.
Es gibt gut ausgebildete Diakone und Laien für solche Aufgaben.
Offen ist die Frage, ob darin eine Tendenz zur Klerikalisierung der beauftragten Laien entspricht.
Die Begrifflichkeit und die Vertretung in den Gremien sind nicht wirklich gelöst.
Sehr klar ist die Aufgabenbeschreibung, die überall den Absichten von c. 517 § 2 CIC entspricht.
Es geht um eine gläubigengerechte Sicherstellung der Seelsorge (Präsenz, eine Pastoral mit Gesicht).
In der letzten Zeit neigen die Diözesen vermehrt zu Pfarrzusammenlegungen. Einige bleiben jedoch dabei, nach c. 517 §2 CIC zu agieren, weil sie in ihnen eine Möglichkeit zur pastoralen Gestaltung in Zeiten des Übergangs sehen.

5. C. 517 § 2 CIC ist ein temporal befristetes Planungsinstrument von Bischöfen. Allerdings: C. 517 § 2 CIC ist keine Garantie zur Perpetuierung überkommener Seelsorgestrukturen.

6. Aus der nachfolgenden Diskussion soll hervorgehoben werden:
Dieses Modell darf nicht verwendet werden, um die Versorgungspastoral so wie bisher, nur mit anderen Mitteln aufrechtzuerhalten. Man darf nicht die alten Rollen übernehmen. Besser als die Beauftragung einer Einzelperson wird die Beauftragung eines Teams gesehen, wobei die Stellung dieses Teams zum Pfarrgemeinderat klarzustellen ist. Diakone haben eigentlich ein anderes Profil für ihren Beruf, nicht die Übernahme einer Beauftragung gemäß c. 517 § 2 CIC - obwohl sie relativ leicht und gut in dieser Funktion wahrgenommen werden würden.

 

Der lange Weg vom Erlaubnis- zum Ermöglichungsdiskurs

Rainer Bucher, Graz (Bliltzlichter aus dem Referat)

 

Der lange Weg vom Erlaubnis- zum Ermöglichungsdiskurs.
Die Gemeindeleitungsproblematik im Kontext der Konstitutionsprobleme der katholischen Kirche in den entwickelten Gesellschaften Europas 

 

 

1. Laien in verantwortlichen Positionen (auch in "Gemeindeleitung")
Diese hat es in der Geschichte immer wieder gegeben und ist auch neutestamentlich nachvollziehbar. C. 517 § 2 CIC wird weltweit konkretisiert und umgesetzt. Man kann ihn in gewisser Weise als "geregelten Rahmen betrachten, um Ungeregeltes entstehen zu lassen".

2. Kriterien für neue Sozialformen von Kirche:
- Selbstlosigkeit als Horizont für die Pastoral
- aufgabenorientiertes Denken
- Kirche als Netzwerk: Es braucht viele verschiedene Orte und Formen von Kirche, die miteinander vernetzt sind.

3. Für eine gnadentheologische Sicht auf die Gemeinde:
In diesem Sinn soll die Liturgie (besonders die Eucharistie) verstanden werden, weiters geht es um die Anerkennung der charismatischen Reichtümer bzw. Ressourcen in der Gemeinde; schließlich geht es um eine Orientierung an den örtlichen Zeichen der Zeit.
Auch das Weihepriestertum sollte gnadentheologisch verstanden werden: "Seid eine Gnade für das Volk." 

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Zusatzinformationen:

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Dasein mit den Menschen

im Geist des Evangeliums

 

 



Österreichisches Pastoralinstitut

 

 


Amoris laetitia

Nachsynodales Schreiben über die Liebe in der Familie

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Evangelii Gaudium

(Freude des Evangeliums)

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Laudato si'

("Umwelt-Enzyklika")

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Laudate Deum

(Schreiben zur Klimakrise)

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Katechumenat

Erwachsene entdecken den Glauben und wollen sich in einem "Kate­chumenat" auf die Taufe vorbereiten.


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